Bebauungsplanverfahren „Zainen West, 3. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 12.09.2023 in öffentlicher Sitzung den geänderten Planentwurf gebilligt. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen im Textteil sowie zeichnerischen Teil wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 100, 100/1, 100/4, 100/5 sowie eine Teilfläche von Flst. Nr. 99 der Gemarkung Maisenbach.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil zur Änderung des Bebauungsplans vom 12.09.2023 der Stadtplaner / Architekten Schöffler.

Zwecke der Planung

 

Am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Maisenbach-Zainen befindet sich zwischen einer momentan noch landwirtschaftlich genutzten Fläche und der Talstraße das Gelände des Vereins Zedakah e.V.. Mit der Änderung des Bebauungsplans „Zainen-West“ mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt das Ziel, die vorgesehenen Bauvorhaben im Gebiet rechtssicher und zukunftsfähig zu entwickeln. Die Umsetzung der vorliegenden Planungen ist jedoch auf der derzeitigen Rechtsgrundlage nicht genehmigungsfähig, deshalb ist zur Umsetzung der entwickelten Planung die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung, Potenzialabschätzung Artenschutz) wird öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318/319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 15.09.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister

 


Downloads

Bebauungsplan Zainen West 3.Änderung, Artenschutz
Bebauungsplan Zainen West 3. Änderung, zeichnerischer Teil
Bebauungsplan Zainen West 3. Änderung, Beiteiligung der Behörden
Bebauungsplan Zainen West 3. Änderung, Textteil

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