Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Liebenzell werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Stadt Bad Liebenzell veröffentlicht.
Bei sondergesetzlichen Bestimmungen, dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung zu Bauleitplänen, ist die Lokalausgabe des Bad Liebenzeller Stadtbotens das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptamt, Kurhausdamm 2-4 kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ferner können Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bekanntmachungen des Stadtbauamtes finden Sie hier.

2020

2021

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (16.09.2022 - 02.11.2022) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/