Ortschaftsräte
In allen sieben Stadtteilen gibt es einen Ortschaftsrat, der sich jeweils aus 5 ehrenamtlich gewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt. Die Ortschaftsräte werden im Abstand von 5 Jahren neu gewählt. Wie im Gemeinderat können die Bürgerinnen und Bürger Wahlvorschläge einreichen und sich damit zur Wahl stellen. Der Ortschaftsrat hat ein Anhörungsrecht in wichtigen Angelegenheiten. Dieses Anhörungsrecht erstreckt sich insbesondere auf die Veranschlagung der Haushaltsmittel für wichtige Maßnahmen in der Ortschaft und auf die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen. Er bewirtschaftet darüber hinaus die ihm zugewiesenen Haushaltsmittel.
Die Kontaktdaten der aktuell amtierenden Mitglieder aller Ortschaftsräte sowie die Sitzungstermine finden Sie hier:
https://bad-liebenzell.ris-portal.
de
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: