Aktuelle Bauleitplanung – Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan)

Für Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderungen), städtebauliche Satzungen sowie örtliche Bauvorschriften werden Verfahren durchgeführt. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesen Verfahren vor:

  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sollten sich während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2) sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen (§ 4 Abs.2 BauGB), planungsrelevante Änderungen ergeben, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Im Rahmen des Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich im Ratsinformationssystem über Sitzungstermine der zuständigen Gremien der Stadt zu informieren.

https://bad-liebenzell.ris-portal.de/

Inkraftgetretene Bauleitplanung ab 2024

      Service Center

      Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

      07052/408-0

      Zählerstandserfassung 2024

      Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
      Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

      Sie können während der Ableseperiode (ab 13.09.2024) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

      Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell