Kommunal- und Europawahlen 2024

Live-Ergebnisse der Kommunalwahl finden Sie hier:

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08235008/praesentation/index.html


Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“


Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zuge-gangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden.

Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.


Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorbereitungen für die Wahlen am 9. Juni 2024 laufen auf Hochtouren

Der Endspurt für die anstehenden Wahlen ist angebrochen. Kurz vor dem Wahlsonntag, an dem sowohl die Wahlen des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags sowie die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl) anstehen, laufen die Vorbereitungen im Bad Liebenzeller Bürgerzentrum auf Hochtouren.

In den letzten Tagen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Stimmzettel und dazugehörigen Stimmzettelmerkblätter für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) sortiert und verpackt. Jeder der rund 7.700 Wählerinnen und Wähler erhält spätestens in der Woche vor der Wahl sämtliche Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugeschickt, so dass er diese in Ruhe zu Hause ausfüllen und am 9. Juni 2024 beim zuständigen Wahllokal abgeben kann. Damit wird auch dem komplizierten Wahlsystem Rechnung getragen, um ungültige Stimmen möglichst zu vermeiden. Das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie bereits Anfang Mai erhalten haben.

Bitte überprüfen Sie die Ihnen zugesandten Wahlunterlagen auf Vollständigkeit. Folgende Stimmzettel samt Stimmzettelmerkblatt müssen Sie – sofern Sie für die Wahl wahlberechtigt sind – erhalten haben:

Wahl des Kreistags (Farbe mittelgrün)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Freie Wählervereinigung im Kreistag Calw (FWV)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)

Wahl des Gemeinderats (Farbe eosinrot)
Unabhängige Liste (UL)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Zukunft Bad Liebenzell (ZBL)
Alternative für Deutschland (AfD)

Wahl des Ortschaftsrats (Farbe chamois)

Bad Liebenzell-Kernstadt:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Beinberg:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Maisenbach-Zainen:
Liste unabhängiger Kandidaten (LuK)

Möttlingen:
Möttlinger Liste (MöLi)

Monakam:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Unabhängige Bürger für Monakam (UBM)

Unterhaugstett:
Unabhängige Liste „Bürger für Unterhaugstett“ (BFU)

Unterlengenhardt:
Offene Liste (OL)
Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmzettel für die Europawahl erst am Wahltag in Ihrem Wahllokal erhalten. Des Weiteren erhalten Sie in Ihrem Wahllokal dem Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen (lachsfarben), in welchen Sie die ausgefüllten Stimmzettel einlegen können. Im Wahllokal sind auch weitere Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorrätig.

Sollten Ihre Unterlagen für die Kommunalwahlen nicht vollständig sein oder sollten Sie weitere Fragen zur Wahl haben, dann dürfen Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Servicecenters oder des Wahlamtes unter den Telefonnummern 07052/408-110, 408-204 oder 408-207 wenden.


Informationen für Briefwähler – Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Die Unterlagen zur Briefwahl für die o.g. Wahlen müssen beim Bürgermeisteramt schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch!) bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt der Stadtverwaltung (Servicecenter) hat an diesem Tag durchgehend von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Am Wahlsonntag hat das Wahlamt ab 8.00 Uhr für Sie geöffnet.

Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der/die beantragte/n Wahlschein/e nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass das Wahlamt der Stadtverwaltung am Samstag, 08. Juni 2024 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet hat.

Wähler, die einen Wahlschein für die Europa- und/oder Kommunalwahl haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk, welcher auf dem Wahlschein angegeben ist, oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein beantragt erhält automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die entsprechende/n Wahl/en.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Der/die Wähler/in muss seine/n / ihre/n Wahlbrief/e mit dem/den Stimmzettel/n (jeweils im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem entsprechenden Wahlschein (mit unterschriebener Versicherung an Eides statt) so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er/sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht/eingehen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei postalischer Versendung Ihrer Wahlbriefe die Postlaufzeit einberechnen müssen.

Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Öffnungszeiten des Wahlamtes

(Bürgerzentrum, Kurhausdamm 2-4, Servicecenter)

Montag bis Mittwoch und Freitag              08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Donnerstag                                                08.30 Uhr bis 18.00 Uhr

außerdem zusätzlich zu den o.g. Öffnungszeiten:

Freitag, 07. Juni 2024                               08.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag, 08. Juni 2024                            10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonntag, 09. Juni 2024                             08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Zimmer 204 oder 207)


Tipps für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09. Juni 2024

Zugegebenermaßen ist das Kommunalwahlrecht auf den ersten Blick äußerst kompliziert. Deswegen sollte man jedoch die Stimmzettel nicht gleich in den Papierkorb werfen, sondern sich zunächst ein paar Gedanken zu den Wahlen machen. Denn es kann eigentlich nichts schief gehen, wenn man ein paar Tipps beachtet, die nachfolgend erläutert werden.

Zu Hause wählen

Zu den größten Annehmlichkeiten der Kommunalwahlen gehört, dass man die Stimmzettel zu Hause ausfüllen kann. Die Stimmzettel für die Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und des Ortschaftsrates werden den Wahlberechtigten nämlich spätestens einige Tage vor dem Wahltermin zugeschickt.

Drei Gremien stehen zur Wahl

In der Stadt Bad Liebenzell werden am 09. Juni 2024 der Kreistag, der Gemeinderat und der Ortschaftsrat in allen Stadtteilen (Kernstadt, Beinberg, Maisenbach-Zainen, Möttlingen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt) gewählt. Die Stimmzettel sind farblich unterschiedlich, wobei der Stimmzettel für den Kreistag mittelgrün, der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl eosinrot und der Stimmzettel für den Ortschaftsrat cremefarben (chamois) ist.

Stimmenhöchstzahl

Besonders muss darauf geachtet werden, wie viele Stimmen insgesamt vergeben werden dürfen. Diese Stimmenzahl können Sie aus dem Stimmzettel selbst oder den beigefügten Merkblättern entnehmen. In Bad Liebenzell hat man für die Wahl des Kreistags 7 Stimmen, für die Wahl des Gemeinderats 18 Stimmen und für die Wahl des Ortschaftsrates 5 Stimmen.

Kumulieren

Die Anzahl der Kandidaten, die Sie wählen oder wählen dürfen, muss nichts mit der Anzahl der Stimmen zu tun haben, die Sie vergeben. Denn Stimmenhäufung, das sogenannte Kumulieren, ist bei der Verhältniswahl erlaubt. So können Sie beispielsweise Ihren Lieblingsbewerbern bis zu 3 Stimmen geben, während Sie anderen nur 1 oder 2 Stimmen geben können. Bei welcher Wahl dies erlaubt ist, steht auf dem jeweiligen Merkblatt.

Panaschieren

Genauso wie Sie Stimmen häufen dürfen, genießen Sie als Wähler auch eine große Freiheit was die Auswahl der Kandidaten angeht. Panaschieren heißt das Fachwort für die Tatsache, dass Kandidaten von der einen Liste auf die andere übertragen werden dürfen, falls es mehrere Listen gibt (Verhältniswahl). Selbstverständlich können Sie auch ihre jeweiligen Kandidaten auf verschiedenen Listenblättern ankreuzen, doch erleichtert es die Auszählung ungemein, wenn nur ein einziger Stimmzettel abgegeben wird. Deshalb ist es am besten die Liste (Stimmzettel) abzugeben, der man die meisten Stimmen gibt und die anderen Namen aus anderen Listen einfach dazuzuschreiben.

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt am besten, indem man in das freie Kästchen hinter dem Kandidaten oder der Kandidatin ein Kreuz bzw. eine „1“ einträgt. Sollen Stimmen bei der Verhältniswahl gehäuft werden, muss allerdings die Zahl „2“ oder „3“ eingetragen werden. Dies ist bei der Mehrheitswahl nicht möglich.

Nachzählen

Nachdem Sie abgestimmt haben, sollten Sie die vergebenen Stimmen nochmals nachzählen. Denn wenn Sie zu viele Stimmen vergeben haben, ist der Stimmzettel ungültig. Weniger Stimmen sind erlaubt.

Richtiges Kuvert

Für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) gibt es nur ein einheitliches Kuvert (in der Farbe lachs), in dem alle Stimmzettel der Kommunalwahlen abgegeben werden. Für die Europawahl gibt es keinen Stimmzettelumschlag. Übrigens: den Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl erhalten Sie erst im Wahllokal.

Europawahl

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten sie erst in ihrem Wahllokal. Dort haben Sie nur eine Stimme, die Sie einer der Parteien auf dem Stimmzettel zur Europawahl geben können. Sie können den Stimmzettel dann ohne Umschlag in die vorhergesehene Wahlurne werfen. Die Wahlhelfer vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.

Was mache ich, wenn ich am Wahltag nicht da bin oder nicht ins Wahllokal gehen kann?

In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung. Sie können die Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Rathaus abholen oder mit der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen Anfang Mai zugegangen ist, schriftlich anfordern. Alternativ können Sie die Briefwahl auch über unsere Homepage unter https://stadt.bad-liebenzell.de/ beantragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen dann bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024 um 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt abgegeben werden. Sollten Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann können Sie sich beim Wahlamt erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden.

Wer noch weitere Fragen hat, darf sich gerne an das Wahlamt der Stadt Liebenzell unter den Telefon-Nummern 07052/408-207, 07052/408-204 oder 07052/408-110 wenden. Nehmen Sie sich etwas Zeit für die Kommunalwahlen 2024, denn schließlich finden diese Wahlen nur alle 5 Jahre statt.


Nähere Informationen zu den Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 stehen bereits bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Verfügung:
https://www.kommunalwahl-bw.de/
https://www.europawahl-bw.de/

Infos Plakatierung bei Wahlen

Hier finden Sie eine barrierefreie Wahlhilfe zur Kommunalwahl in Leichter Sprache: Wahlhilfe Kommunalwahl 2024

Hier finden Sie eine barrierefreie Wahlhilfe zur Europawahl in Leichter Sprache: Wahlhilfe Europawahl 2024

Hier finden Sie ein Faltblatt mit Infos zu den Kommunalwahlen: Infos zu den Kommunalwahlen 2024

Ein ausführliches Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren finden Sie hier: www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter

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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 02.04.2024 (21.03.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 09. Juni 2024 (08.04.2024)
Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (26.04.2024)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl (13.05.2024)
Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 09. Juni 2024 in Bad Liebenzell Einladung zu einer Sitzung des Gemeindewahlausschusses (§ 21 Abs. 3 und § 43 KomWO) (29.05.2024)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 (17.06.2024)

Kommunalwahl

Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind:

Vorsitzender                                                                        Volker Kliewer
Stellv. Vorsitzender                                                            Fabio Hubert
Beisitzerin                                                                            Monika Greiner
Stellv. Beisitzer                                                                    Jan Pojtinger
Beisitzerin                                                                            Antonietta Weber
Stellv. Beisitzer                                                                    Harald Sauerbrunn
Beisitzerin (zugleich Schriftführerin)                               Barbara Nothacker
Stellv. Beisitzerin (zugleich stellv. Schriftführerin)        Waltraud Maas

Kreistagswahl

Hier finden Sie Hinweise zur Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl: https://www.kreis-calw.de/Der-Landkreis/Europawahl-und-Kommunalwahlen-2024/

Europawahl

Hier finden Unionsbürger die Bekanntmachung über die Ausübung ihres Wahlrechts.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik

Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses

Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der

Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und

Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche

Telekom).


Wahlergebnisse in Bad Liebenzell

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Ergebnisse aller Wahlen aus Bad Liebenzell seit 2016:

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/08235008/index.html

Ihre Ansprechpartner

TelefonE-Mail
Frau Massier07052/408-207massier@bad-liebenzell.de
Herr Pojtinger07052/408-110
pojtinger@bad-liebenzell.de
Frau Schuler07052/408-204schuler@bad-liebenzell.de
Service-Center07052/408-0info@bad-liebenzell.de

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

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Zählerstandserfassung 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (ab 13.09.2024) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell