Versammlungswesen
Eine öffentliche Versammlung und Aufzüge zu veranstalten, kann jede Person veranlassen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei uns und der zuständigen Behörde des Landratsamtes Calw anmelden
Die Anmeldung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei, Stadt und Landratsamt geprüft. Die Behörde kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.
Jede Versammlung muss eine Versammlungsleiterin oder einen Versammlungsleiter haben. Üblicherweise ist das die oder der Vorsitzende des Veranstalters. Sie können aber auch eine andere Person mit der Leitung beauftragen. Diese muss nicht volljährig sein.
Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, kann die Versammlungsleitung während der Versammlung Ordnerinnen oder Ordner einsetzen.
Ihr Ansprechpartner
Hauptamt | Telefon | |
Herr Pojtinger | 07052/408-110 | pojtinger@bad-liebenzell.de |
Weitere Informationen:
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: