Verkehrswesen

Die Straßenverkehrsbehörde trifft nach Maßgabe der StVO Anordnungen zur allgemeinen Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum und entscheidet über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte. Auch die Erteilung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist eine Aufgabe der Abteilung Verkehrswesen.

Ihr Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Herrn Pojtinger07052/408-110Pojtinger@bad-liebenzell.de

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Neue Öffnungszeiten im Rathaus

Seit dem 13.04.2026 gelten neue Öffnungszeiten. Sie finden diese unter folgendem Link: https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffnungszeiten-rathaus-und-service-center/