Gebäudenummerierung
Die Gemeinde vergibt Lagebezeichnungen für Gebäude. Die vergebenen Hausnummern werden im Liegenschaftskataster mit den zugehörigen Straßennahmen als Lageangabe der Flurstücke nachgewiesen. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens vergibt die Gemeinde eine Hausnummer, die Ihnen als Bauherr Schriftlich mitgeteilt wird.
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