Gaststättenerlaubnis/ -konzession
Wer eine Gaststätte betreiben und dabei alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Weitere Erlaubnisse werden notwendig, wenn die Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben wird. Die Gaststättenerlaubnis ist personen- und betriebsgebunden. Jeder Wechsel eines Gaststättenbetreibers bedingt also auch immer eine neue Konzession. Jede Änderung einer juristischen Person oder Vereinsvorsitzenden für Vereinsgaststätten ist der Gaststättenbehörde beim Landratsamt Calw anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamt.
Ihr Ansprechpartner
Hauptamt | Telefon | |
Frau Volle | 07052/408-109 | volle@bad-liebenzell.de |
Gestattungen
Für einen kurzzeitigen Betrieb einer Gaststätte für Vereinsfeste wird eine Gestattung benötigt, wenn bei diesen Festen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Sperrzeitverkürzung
Eine Sperrzeitverkürzung wird benötigt, wenn eine öffentliche Veranstaltung über die allgemeine Sperrstunde hinaus andauern soll.
Nach der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg beginnt die Sperrzeit um 3 Uhr, in der Nacht zum Samstag und Sonntag um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Für Kur- und Erholungsorte gelten gesonderte Sperrzeiten. Die Sperrzeiten für Bad Liebenzell finden Sie in unserer Satzung über die Sperrzeit
Weitere Informationen und Downloads
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: