Gaststättenerlaubnis/ -konzession

Wer eine Gaststätte betreiben  und dabei alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Weitere Erlaubnisse werden notwendig, wenn die Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben wird. Die Gaststättenerlaubnis ist personen- und betriebsgebunden. Jeder Wechsel eines Gaststättenbetreibers bedingt also auch immer eine neue Konzession. Jede Änderung einer juristischen Person oder Vereinsvorsitzenden für Vereinsgaststätten ist der Gaststättenbehörde beim Landratsamt Calw anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamt.

Ihr Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Frau Nothacker07052/408-113nothacker@bad-liebenzell.de

Gestattungen

Für einen kurzzeitigen Betrieb einer Gaststätte für Vereinsfeste wird eine Gestattung benötigt, wenn bei diesen Festen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.


Sperrzeitverkürzung

Eine Sperrzeitverkürzung wird benötigt, wenn eine öffentliche Veranstaltung über die allgemeine Sperrstunde hinaus andauern soll.

Nach der Gaststättenverordnung Baden-Württemberg beginnt die Sperrzeit um 3 Uhr, in der Nacht zum Samstag und Sonntag um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Für Kur- und Erholungsorte gelten gesonderte Sperrzeiten. Die Sperrzeiten für Bad Liebenzell finden Sie in unserer Satzung über die Sperrzeit


Weitere Informationen und Downloads

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

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