Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.


Sie können Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Sie können entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

Ihr Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Frau Moser07052/408-213moser@bad-liebenzell.de

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld erhalten, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
  • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro.

Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.


Weitere Informationen

Elterngeld L-Bank Antrag

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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