Beglaubigungen (Unterschriften)

Die öffentliche Beglaubigung ist das Zeugnis darüber, dass die Unterschrift unter einem Dokument in Gegenwart einer befugten Urkundsperson zum angegebenen Zeitpunkt von dem Erklärenden vollzogen oder als die eigene anerkannt worden ist (§ 39, § 40 BeurkG). Sie bestätigt ferner, dass die im Beglaubigungsvermerk namentlich aufgeführte Person und der Erklärende identisch sind.

Grundsätzlich kann der Ratschreiber die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift vornehmen, in denen nur die Unterschrift öffentlich zu beglaubigen ist und keine darüber hinausgehende Urkundstätigkeit oder Aufklärungspflicht erforderlich ist. Es entstehen Gebühren.

Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen auf Schriftstücken welche zum Einsatz im Ausland bestimmt sind können nicht beglaubigt werden.


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StadtbauamtTelefon
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Frau Zimmermann07052/408-314zimmermann@bad-liebenzell.de
Herr Becht
07052/408-315becht@bad-liebenzell.de

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dokument auf dessen die Unterschrift zu beglaubigen ist

Weitere Informationen

Informationen zur Amtlichen Beglaubigung

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