Beglaubigungen (Abschrift)

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Ablichtung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zuständige Stelle beglaubigt die Abschrift durch einen Beglaubigungsvermerk.

Ihre Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Service-Center07052/408-0info@bad-liebenzell.de

Verfahrensablauf

Legen Sie uns das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht. Gerne können wir für einen geringen Kostenbeitrag die Kopien erstellen. Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Die vertretende Person muss eine schriftliche Vollmacht erteilt bekommen.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Kosten

  • Beglaubigung: 1,00€, jede weitere 0,50€
  • Pro Kopie 0,20€

Sonstiges

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde etc.) werden nur für Rentenzwecke von der Rentenstelle beglaubigt, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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