Bauvoranfragen

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.  

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

Ihre Ansprechpartner

StadtbauamtTelefon
E-Mail
Herr Becht07052/408-315becht@bad-liebenzell.de
Herr Herr07052/408-319herr@bad-liebenzell.de

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind aus der Verlinkung zu entnehmen. Die Antragsformulare können ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Calw heruntergeladen werden.


Verfahrensablauf

Die Stadt Bad Liebenzell besitzt keine eigene Baurechtszuständigkeit, das heißt ist keine Baugenehmigungsbehörde. Diese ist beim Landkreis im Landratsamt Calw angesiedelt. Bauantragsunterlagen sind vollständig mind.  In 3-facher Ausfertigung  über die Stadt/Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde führt die Nachbarbeteiligung durch (falls diese nicht selbst von den Bauherren durchgeführt wird) und gibt eine Stellungnahme evtl. auch unter Beteiligung der gemeindlichen Gremien von Seiten der Gemeinde ab. Parallel erhält die Baurechtsbehörde bereits 2 Fertigungen und führt das Verfahren von Seiten der Baurechtsbehörde durch.


Weitere Informationen

Website des Landratsamtes Calw

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

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