Baulastenverzeichnis
Bei der Gemeinde wird das Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Belastungen von Grundstücken, welche zu einem die Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichten. Diese sind nicht wie die privatrechtlichen Grunddienstbarkeiten im Grundbuch hinterlegt und sollten z.B. beim Grundstückskauf bei der zuständigen örtlichen Baubehörde abgefragt werden.
Ihre Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Frau Zimmermann | 07052/408-314 | zimmermann@bad-liebenzell.de |
Frau Weber | 07052/408-314 | weber@bad-liebenzell.de |
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis des berechtigten Interesse, Eigentümer Zustimmung
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich mit Nachweis des Eigentums bzw. Vollmacht des Eigentümers. Die notwendigen Unterlagen werden als Kopie oder Datei (en) Ihnen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt (Post, E-Mail oder persönliche Abholung möglich). Die Gebühren für die Auskunft berechnen wir auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
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