Baulastenverzeichnis

Bei der Gemeinde wird das Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Belastungen von Grundstücken, welche zu einem die Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichten. Diese sind nicht wie die privatrechtlichen Grunddienstbarkeiten im Grundbuch hinterlegt und sollten z.B. beim Grundstückskauf bei der zuständigen örtlichen Baubehörde abgefragt werden.

Ihre Ansprechpartner

StadtbauamtTelefon
E-Mail
Frau Zimmermann07052/408-314zimmermann@bad-liebenzell.de
Frau Weber07052/408-314weber@bad-liebenzell.de

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis des berechtigten Interesse, Eigentümer Zustimmung

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich mit Nachweis des Eigentums bzw. Vollmacht des Eigentümers. Die notwendigen Unterlagen werden als Kopie oder Datei (en) Ihnen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt (Post, E-Mail oder persönliche Abholung möglich). Die Gebühren für die Auskunft berechnen wir auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.


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Formular Auskünfte

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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