Bauanträge

Ist Ihr Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig, ist ein Bauantrag einzureichen. Es wird unterschieden zwischen 3 Verfahrensarten. Bauantragsverfahren, Vereinfachtes Bauantragsverfahren sowie Kenntnisgabeverfahren. Die jeweiligen Unterschiede können Sie den Links entnehmen. Gerne können wir Ihnen auch persönlich Auskunft geben. Für alle Bauvorhaben, die von der Landesbauordnung für Baden-Württemberg nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren gewählt haben beziehungsweise wählen konnten, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Das  eingeführte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet auf die gleichen baulichen Anlagen Anwendung wie das Kenntnisgabeverfahren. Anders als bei diesem ist der räumliche Geltungsbereich nicht beschränkt, so dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auch außerhalb des Bereichs qualifizierter Bebauungspläne möglich ist.

Ihre Ansprechpartner

StadtbauamtTelefon
E-Mail
Herr Herr07052/408-319herr@bad-liebenzell.de

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen sind aus den unten aufgeführten Links zu entnehmen. Die Antragsformulare können ebenfalls auf der Homepage des LRA Calw heruntergeladen werden.

Verfahrensablauf

Die Stadt Bad Liebenzell besitzt keine eigene Baurechtszuständigkeit, das heißt ist keine Baugenehmigungsbehörde. Diese ist beim Landkreis im Landratsamt Calw angesiedelt. Bauantragsunterlagen sind vollständig mind. In 3-facher Ausfertigung über die Stadt/Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde führt die Nachbarbeteiligung durch (falls diese nicht selbst von den Bauherren durchgeführt wird) und gibt eine Stellungnahme evtl. auch unter Beteiligung der gemeindlichen Gremien von Seiten der Gemeinde ab. Parallel erhält die Baurechtsbehörde bereits 2 Fertigungen und führt das Verfahren von Seiten der Baurechtsbehörde durch.


Verlinkungen

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Zählerstandserfassung 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
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Sie können während der Ableseperiode (ab 13.09.2024) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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