Großer Acker
Inkrafttreten
des Bebauungsplanes „Großer Acker, Änderung in 2 Teilbereichen“ für den
Stadtteil Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der
Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 10. Dezember 2019 in
öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellten Bebauungsplan „Großer Acker, Änderung in 2 Teilbereichen“
und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtliche
Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt auf die Grundstücke Flst. Nr. 195 und 180/6 der Gemarkung Möttlingen.
Für
den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderungen
einschließlich den örtlichen Bauvorschriften ist der zeichnerische Teil
(Lageplan) zur Änderung für die 2 Teilbereiche, in der Fassung vom
28.11.2019 des Planungsbüros metricplus gmbh, Ostfildern maßgebend.
Die
Änderung des Bebauungsplans „Großer Acker, Änderung in 2 Teilbereichen“
tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der
Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim
Bauverwaltungsamt, Zimmer 314, 315 oder 318, Rathaus, Kurshausdamm 2 –
4, 75378 Bad Liebenzell während der üblichen Dienststunden eingesehen
werden. Jedermann kann über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Übliche
Dienststunden sind von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis
12:00 Uhr, montags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30
Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314
oder der Durchwahl -315 und -318.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Liebenzell unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Der vorige Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO
Gemäß § 4 Abs. 4 GemO gilt die Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund anderer auf der GemO beruhenden Vorschriften zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahres-frist beanstandet hat oder
- die Verletzung gegenüber der Stadt Bad Liebenzell unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung kann von jedermann auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, wenn sie bereits innerhalb der Frist von einem Dritten schriftlich geltend gemacht wurde.
Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB
Auf
die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung
durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Bad Liebenzell, 12.12.2019
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Bebauungsplanverfahren „Großer Acker – Änderung in 2 Teilbereichen“, Stadtteil Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
– Bekanntmachung des Erneuten Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan erneut im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern..
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderungsentwürfe (Planzeichnung, Textteil, örtliche Bauvorschriften und Begründung) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.
Geltungsbereich der Änderung
a) Flst. Nr. 195 der Gemarkung Möttlingen, ehemals Am Berg 6
b) Flst. Nr. 180/6 der Gemarkung Möttlingen, Falkenstraße neben Anw. Nr. 13
Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans der Firma metricplus gmbh, Vermessung Ostfildern i.d.F. vom 11.03.2019 ergänzt 09.09.2019. Für den Textteil, Begründung sind die Entwürfe vom September 2019, des Stadtbauamt maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Grundstücke bzw. die Bereiche, welche zur Änderung anstehen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Großer Acker“ in Möttlingen. Der Bebauungsplan, welcher am 17.11.1970 genehmigt wurde, entspricht aus heutiger Sicht einer sehr veralteten Planung mit sehr kleinen Baufeldern auf großen Grundstücken. Bei vielen Bebauungen wurden weitreichende Befreiungen hauptsächlich in der Lage und Überschreitungen von Baufeldern bereits in Zeiten der Aufsiedelung des Gebietes genehmigt. Die bisher noch unbebauten teilweise sehr großen Grundstücke sind schlecht am Markt platzierbar, da die Grundstücksflächen nicht mit der möglichen Grundflächenzahl übereinstimmen und somit in der Planung von Bauvorhaben insbesondere bei Nachträgen und Erweiterungen, Probleme in der planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung verursachen.
Umweltprüfung
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Offenlagefrist und Öffnungszeiten:
Vom 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, -315 oder -318.
Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.
Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls
auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter
www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html
zur Einsicht bereit.
Bad Liebenzell 16.11.2018
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Downloads:
Endfassung Satzung, Großer Acker 2 Teilbereich
Begründung 2 Teilbereiche 09_2019 neu
20190913_BPLAN_Grosser Acker_2019 BPLAN_1_500
20190913_BPLAN_Grosser_Acker_2019_Bereich_a
20190913_BPLAN_Grosser_Acker_2019_Bereich_b
Änderung von 2 Teilbereichen im Bebauungsplan „Großer Acker“, Stadtteil Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
– Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Planänderung
Die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Acker“ aus den Jahren 2015 und 2017 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13.11.2018 aufgehoben.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 13.11.2018 in öffentlicher Sitzung den erneuten Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Acker“ in 2 Teilbereichen im Bebauungsplangebiet, gefasst.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, einschließlich den Gebietsabgrenzungen der 2 Teilbereiche für das Änderungsverfahren im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.
Geltungsbereich der Änderung
a) Grundstücksgrenzen von Flst. Nr. 195, ehemals Am Berg 6
b) Grundstücksgrenzen von Flst. Nr. 180/6, Falkenstraße beim Anw. 13
Im Einzelnen gilt der beil. Lageplan des Vermessungsbüros, Metricplus GmbH, Ostfildern vom 30.10.2018
Ziele und Zwecke der Planung
Die Grundstücke bzw. die Bereiche, welche zur Änderung anstehen, befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Großer Acker“ in Möttlingen. Der Bebauungsplan, welcher am 17.11.1970 genehmigt wurde, entspricht aus heutiger Sicht mit seiner sehr veralteten Planung mit kleinen Baufeldern auf großen Grundstücken, nicht mehr den heutigen angestrebten Nutzungsfestlegungen. Bei vielen Bebauungen wurden weitreichende Befreiungen hauptsächlich in der Lage und Überschreitungen von Baufeldern bereits in Zeiten der Aufsiedelung des Gebietes genehmigt. Die bisher noch unbebauten oder nur teilweise bebauten Grundstücke sind wegen ihrer Größe und der geringen überbaubaren Fläche schlecht am Markt platzierbar, da die Grundstücksflächen nicht mit den Ausweisungen der Baufenster und der Grundflächenzahl übereinstimmen. Über die Bebauungsplanänderungen sollen konkrete Möglichkeiten für eine Nachverdichtung auf den bestehenden Freiflächen im Innenbereich geschaffen werden. Durch die Änderung wird dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung Rechnung getragen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderungsentwürfe einschließlich seiner Bestandteile zur Bebauungsplanänderung gebilligt und die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Entwurf der Änderung wird mit Begründung und Satzungsentwurf in der Zeit vom 03. Dezember 2018 bis einschließlich 07. Januar 2019 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstagnachmittag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können beim Stadtbauamt (Pinnwand im Flur des 2. OG, Neubau) beim Zimmer 314 und 315, im Rathaus in Bad Liebenzell (Kurhausdamm 2-4, 75378 Bad Liebenzell) eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/buergerbeteiligung-bauleitplanung.html einzusehen.
Die interessierte Öffentlichkeit wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und für jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Planungsunterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Auch interessierte Jugendliche werden aufgefordert die Unterlagen einzusehen und können ebenso Stellungnahmen zum Verfahren abgeben.
Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bad Liebenzell 16.11.2018
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Downloads
Begründung Bebauungsplanänderung „Großer Acker“ in Möttlingen
Abdruck aus dem Ursprungs-Bebauungsplan
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