Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Jahnstraße, Unterhaugstett
Aufstellung des Bebauungsplanes
Jahnstraße
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für den Stadtteil Unterhaugstett
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich Jahnstraße einen Bebauungsplan, samt örtlicher Bauvorschriften, aufzustellen.
Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadt Bad Liebenzell vom 19.11.2019 i.d.F. vom 12.11.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt (siehe Textende).
Der Planbereich, Gemarkung Unterhaugstett, umfasst folgende Flurstücknummern: 21, 22, 26/1, 26/2, 28/2, Teilfläche 28/3 und Teilfläche 322.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung neuer Wohn- und Gewerbebauflächen in Unterhaugstett geschaffen werden.
Neben der Erschließung des neuen Gewerbegebietes E-Garten II, entstehen in Unterhaugstett zukünftig weitere Bedarfe hinsichtlich der Ausweisung adäquater Wohnbauplätze, sowie für Flächen wohnverträglichen Kleingewerbes, welches bislang nicht im Gewerbegebiet untergebracht werden konnte. Als Potenzialfläche wird dabei das Gebiet Jahnstraße gesehen, welches in zentraler Lage mit der Erschließung neuer Bauplätze gleichzeitig eine Abrundung der zentralen Siedlungsstruktur schafft. Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Jahnstraße“ erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB. Das Gebiet ist im FNP als Mischgebiet im Bestand ausgewiesen, befindet sich aber überwiegend im Außenbereich. Im betreffenden Bereich steht der Regionalplan einer Entwicklung der Fläche als Bauland nicht entgegen. Sonstige übergeordnete Planungen werden im Zuge des Verfahrens berücksichtigt, sind aber zum derzeitigen Stand nicht bekannt.
Ein entsprechendes Plankonzept wird dem
Gemeinderat in einem nächsten Schritt zur Billigung vorgelegt werden.
Die Ausgestaltung der Nutzungsmischung wird im weiteren Verfahren
insbesondere vor dem Hintergrund der Immissionsschutzrechtlichen
Anforderungen an den Schutz der Wohnbebauung genauer überprüft. Für das
Satzungsverfahren sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
entsprechend anzuwenden.
Umweltprüfung
Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet wird im weiteren Verfahren auf die mögliche Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Diese werden in die Abwägung eingestellt.
Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.
Bad Liebenzell, den 06.12.2019
gez. Dietmar Fischer
Bürgermeister
Downloads
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: