Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ulmenweg
Aufstellungsbeschluss und Veränderungsperre Ulmenweg
Aufstellung
des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ulmenweg in Bad Liebenzell im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und Veränderungssperre gem. §
14 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell
hat am 30. Januar 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen, für den Bereich Ulmenweg einen Bebauungsplan, samt
örtlichen Bauvorschriften, aufzustellen.
Gleichzeitig wurde zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens in vorgenannter öffentlicher Sitzung des Gemeinderats nachfolgende Veränderungssperre beschlossen (siehe Textende).
Für den Planbereich und den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Abgrenzungsplan vom 30.01.2018 i.d.F. v. 18.01.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Ulmenweg sollen der Status des Gewerbegebietes planungsrechtlich gesichert und eine erforderliche Neuordnung der Gewerbefläche initiiert werden.
Neben den Talwiesen hält der Ulmenweg die letzten Gewerbeflächen im Bereich der Kernstadt vor. Ein Großteil der ehemals rein gewerblich genutzten Bestandsgebäude am Ulmenweg wurde zwischenzeitlich abgebrochen oder wird nur noch unzureichend genutzt. Da mögliche Erweiterungspotenziale gewerblicher Nutzungen aufgrund der topgrafischen Tallage von Bad Liebenzell rar sind, sollten unkontrollierte und unerwünschte Entwicklungen am Ulmenweg, welche gewerbliche Nutzungen zukünftig einschränken, verhindert werden. Gleichzeitig bedarf es einer Neuordnung der Gewerbeflächen, für welche die Stadt unter anderem auch die Ansiedlung eines Bauhofes in Erwägung zieht. Vor diesem Hintergrund wurden seitens der Stadt bereits großflächige Grunderwerbe im Ulmenweg getätigt, sowie die ehemals durch Altlasten verunreinigten Grundstücke mit aufwendigen Bodensanierungsmaßnahmen für eine Neuordnung vorbereitet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Zur Sicherung des bauleitplanerischen Zustandes vor einer nachteilig wirkenden Bebauung, ist zudem die Aufstellung einer Veränderungssperre am Ulmenweg erforderlich
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft!
Die Veränderungssperre kann beim Bürgermeisteramt Bad Liebenzell, Kurhausdamm 2 – 4, 75378 Bad Liebenzell, im 2. OG Neubau , Zimmer Nr. 318, 315 oder 314, während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Übliche Sprechzeiten sind: von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag nachmittags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Verände-rungssperre -sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen ist- ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1)
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Veränderungssperre verletzt worden sind
2)
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/buergerbeteiligung-bauleitplanung.html einzusehen
Bad Liebenzell, 22.11.2019
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
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