Einbeziehungssatzung „Monbachweg – Erweiterung“, in Monakam, Bad Liebenzell nach § 34(4) Nr. 3 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Monbachweg-Erweiterung“ gem. § 34(4) Nr. 3 BauGB aufzustellen und hat den Planentwurf (Planzeichnung, Textteil, Satzungsentwurf und Begründung) gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Monakam“ im Bereich nordöstlich des Monbachweges  werden festgelegt. Die Flst. Nrn. 74/1 und 74/2 der Gemarkung Monakam, werden in den räumlichen Zusammenhang des Ortsteiles einbezogen. Des Weiteren ist die Ausgleichsfläche auf dem  Flst. Nr. 372 der Gemarkung Monakam dargestellt.

Maßgebend ist der Entwurf vom 12. Juli 2021, des Geoingenierbüro Thal.

Ziel und Zwecke der Planung

Mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere (wohn-) bauliche Nutzung in der räumlichen maßvollen Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils geschaffen werden. Bis zu einer Weiterentwicklung einer baulichen Nutzung, als Lückenschluss zum letzten Wohngebäude am Monbachweg, welche wegen der noch ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung derzeit nicht realisierbar ist, erscheint hier die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB zur Einbeziehung des Teilgrundstücks von Flst. Nr. 74/1 und 74/2 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sinnvoll . Zur Verwirklichung der Ziele der Einbeziehung werden nur einzelne planungsrechtliche Festsetzungen für den unmittelbaren Geltungsbereich getroffen. Zur eindeutigen Regelung und Ordnung wird das Flst. 74/2 in die Abgrenzung aufgenommen.

Hinweis: Im Jahr 2009 wurde ein Verfahren zur Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Monbachweg“ im Ortsteil Monakam durchgeführt. Durch die Satzung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass das Grundstück Flst. Nr. 74/1 der Gemarkung Monakam nach § 33 BauGB bebaut werden konnte. Das Grundstück ist in der Zwischenzeit bebaut.

Umweltprüfung

Die Einbeziehungssatzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung und Entwurf Satzung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 20.07.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Lageplan Einbeziehungssatzung Monbachweg
Satzungsentwurf Einbeziehungssatzung Monbachweg
Textteil Einbeziehungssatzung Monbachweg
Begründung Einbeziehungssatzung Monbachweg

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