Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bebauungsplanänderung „Hauswiesen – Albert-Schweitzer-Straße, 1. Änderung, Gemarkung Unterhaugstett

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Hauswiesen – Albert-Schweitzer-Str., 1. Änderung“, Gemarkung Unterhaugstett.

Die Folgende veröffentliche Bekanntmachung hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Inhalt:

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bebauungsplanänderung „Hauswiesen – Albert-Schweitzer-Straße, 1. Änderung, Gemarkung Unterhaugstett

Der Geltungsbereich der Berichtigung ergibt sich aus den nachfolgenden Planausschnitten (Quelle: Auszüge aus den „Flächennutzungsplan 2020“ der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach, bearbeitet und Berichtigung durch das Stadtbauamt am 24.11.2021).

Weicht ein Bebauungsplan bei der Aufstellung nach § 13a BauGB von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) ab, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt wird; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Es handelt sich dabei um einen lediglich redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltete keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung, sie dient lediglich der Information der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 10.12.2019 gemäß § 10 BauGB die Bebauungsplanänderung „Hauswiesen – Albert-Schweitzer-Straße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Mit Bekanntmachung am 20.12.2019 ist die Bebauungsplanänderung in Kraft getreten.

Der geltende Flächennutzungsplan weist für das Flurstück 330/1, Albert-Schweitzer-Straße der Gemarkung Unterhaugstett Grünfläche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus. Bereits im Bebauungsplan „Hauswiesen Albert-Schweitzer-Straße“ aus dem Jahr 1995 wurde für eine Teilfläche des genannten Grundstücks ein Baufeld ausgewiesen. Diese wurde in der Flächennutzungsplanfortschreibung nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans wurde das gesamte Grundstück einbezogen.

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein.


Bad Liebenzell, 24.11.2021


Dietmar Fischer
Bürgermeister


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Anlage zur Berichtigung

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