Bebauungsplanverfahren „Wasenäcker“ in Bad Liebenzell im Verfahren nach § 13b BauGB

Bekanntmachung geänderte Billigung des Planentwurfes und Offenlage

Bebauungsplanverfahren „Wasenäcker“ in Bad Liebenzell im Verfahren nach § 13b BauGB

– Bekanntmachung geänderte Billigung des Planentwurfes und Offenlage

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 25.01.2022 in öffentlicher Sitzung, den aufgrund der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, geänderten Planentwurf „Wasenäcker“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Änderungen (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung) beschlossen. 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstück Nr. 361, 632, 633, 638, 638/1, 639, 640, 2037, 2042, 2043, 2045, 2045/3, 2045/4, 2049, 2050 und 2163 vollständig sowie teilweise die Flurstücke Nr. 635, 636, 637, 641, 686, 689, 691/2, 2038, 2039, 2039/1, 2041, 2048 und 2053/4.

Maßgebend ist der Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans„Wasenäcker“ i.d.F. v. 22.01.2022, des Stadtplanungsbüros Schöffler (siehe Anlage).

Ziele und Zwecke der Planung 

Die Stadt Bad Liebenzell verzeichnete in den letzten Jahren aufgrund der Nähe zu den Oberzentren Stuttgart, Karlsruhe und Pforzheim einen stetigen Bevölkerungszuwachs und benötigt daher dringend Wohnraum. Die Nachfrage nach Wohnraum konnte bisher am Markt nicht gedeckt werden, daraus folgt ein Mangel an Wohnraum. Um dem entgegenzuwirken will die Stadt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Möttlingen eine derzeit teilweise bebaute Fläche als Bauland entwickeln. 

Ziel ist die Schaffung eines Wohngebietes in attraktiver Stadtteillage. Angepasst an den örtlichen Bedarf sollen Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sowie ein verdichteter Innenbereich mit Mehrfamilienhäusern entstehen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wasenäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt das Ziel, die örtliche Wohnfunktion zu sichern und zu stärken, sowie eine rechtssichere und zukunftsfähige Entwicklung des Gebiets. Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans unumgänglich, um Wohnraum am Ortsrand von Möttlingen zu schaffen.

Das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB kann bei Außenbereichsflächen angewendet werden, die die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründen und sich im Zusammenhang an bebaute Ortsteile anschließen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind im vorliegenden Fall gegeben.

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell / Unterreichenbach ist der Geltungsbereich als Wohnbaufläche Planung dargestellt. Der Bebauungsplan mit seinem allgemeinen Wohngebiet wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind der nachfolgend benannteBebauungsplanentwurf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme für die Dauer eines Monats jedoch mind. 30 Tag öffentlich auszulegen.Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. – BP Wasenäcker zeichnerischer Teil i.d.F. v. 22.01.2022- BP Wasenäcker Textteil i.d.F. v. 22.01.2022- BP Wasenäcker städtebaulicher Entwurf i.d.F. v. 22.01.2022- Übersichtsbegehung Artenschutz v. i.d.F. v. Nov. 2019- Bestandsplan Grünordnung v. 23.03.2021 – Artenschutzrechtliche Maßnahmen i.d.F. v. Nov. 2019- Geruchsgutachten Wasenäcker i.d.F. v. 09.10.2020- Verkehrsuntersuchung Wasenäcker i.d.F. v. 26.06.2020- Immissionsprognose Wasenäcker i.d.F. v. 12.03.2021

Gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der Gemeinderat hat beschlossen davon gebrauch zu machen. Es handelt sich um nachfolgend genannte Änderungen:

Änderungen Zeichnerischer Teil

​Anpassung des Geltungsbereichs nördlich der Zufahrtsstraße

​Ergänzung des Sichtdreiecks für Tempo 50

​Ergänzung der Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität) mit entsprechender Reduzierung der öffentlichen Stellplätze

​Erweiterung des Pflanzgebots für den nordöstlichen Teilbereich 2

​Entfall des südlichen Leitungsrechts

​Aktualisierung der Katastergrundlage

​Anpassung von Teilbereich 2 zu Teilbereich 1 entlang der Zufahrtsstraße

​Entfall der nördlichen Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist inkl. Anpassung des Baufensters

​Anpassung der Festsetzung von Müllaufstellflächen zu nachrichtlicher Darstellung

Planungsrechtliche Festsetzungen

​Ergänzung der Sichtfelder

​Ergänzung der Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität)

​Entfall der Festsetzung von Müllaufstellflächen

Örtliche Bauvorschriften

-/- keine Änderungen 

Hinweise

​Ergänzender Hinweis zum Denkmalschutz

​Ergänzender Hinweis zu Versorgungsleitungen (Elektrizität)

​Ergänzender Hinweis zur Geologie

​Ergänzender Hinweis zum Niederschlagswasser

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 11.02.2022 bis einschließlich 14.03.2022. Termine können von Montag bis Freitag telefonisch Vereinbarung werden unter Tel.: 07052 408-318 oder 315.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. 

Diese Veröffentlichung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell 31.01.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Bebauungsplan Wasenäcker
Bestandsplan Wasenäcker
Artenschutzgutachten Wasenäcker
Immissionsprognose Wasenäcker
Geruchsgutachten Wasenäcker
Abwägung der Stellungnahmen Wasenäcker
Artenschutzrechtliche Maßnahmen Wasenäcker
Planentwurf Wasenäcker
Bebauungsplan Wasenäcker
Verkehrsanalyse Wasenäcker

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