Bebauungsplanverfahren „Unter der Dorfgasse – 1. Änderung“, Stadtteil Monakam im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 16.06.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderungsentwürfe (Planzeichnung, Textteil mit örtliche Bauvorschriften und Begründung) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Teilflächen-Flst. Nr. 45, 45/5 und 46/8, sowie Flst. Nr. 46/15, 46/18, 46/19, 46/20, 46/21, 46/22, 46/23, 46/24, 46/25, 46/26, 46/27, 46/28, 46/29, 46/30, 46/32, 46/33, 46/34, 46/35, 46/36, 46/37, 46/38, 46/39, 47/1  der Gemarkung Monakam.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 04.06.2020, des Ingenieurbüros Schädel (siehe Anlage).

Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund einer mit der Forstbehörde besprochenen Reduktion des Waldabstandes für die geplante Erweiterung (Unter der Dorfgasse II), die in ihrer Wirkung auch eine zeitgemäße Bebauung auf dem Plangrundstück 46/30 (Unter der Dorfgasse I) ermöglichen würde. Da der Bedarf an Bauflächen weiterhin hoch ist und eine Vermarktung des Grundstücks bislang nicht erfolgen konnte ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die geplante Bebauungsplanänderung steht deshalb im öffentlichen Interesse. Darüber hinaus soll mit der Ergänzung zur Dachfarbe eine zeitgemäße Anpassung der örtlichen Bauvorschriften vorgenommen werden. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil mit Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 10.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Dienstag und Mittwochnachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-318 oder -314, -315.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird. Ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 26.06.2020
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Bebauungsplan „Unter der Dorfgasse- 1. Änderung“ - Textteil

Bebauungsplan „Unter der Dorfgasse- 1. Änderung“ Zeichnerischer Teil

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