Bebauungsplanverfahren „Mädle“ im Ortsteil Unterhaugstett, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates einschließlich des Geltungsbereichs des Verfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 3,6 ha groß und umfasst die Teilflächen der Grundstücke 388/9, 389/2, 402/1,402/4, 402/5, 403, 403/1, 403/2, und 404/1 auf der Gemarkung Unterhaugstett.

Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind: 441, 401, 400, 399/2, 399/1, 398, 397, 388/7, 388/8, 388/12, 654 (Luisenstraße), 653 (Theodor-Heuss-Straße).

Maßgebend ist der zeichnerische Teil / Darstellung des Geltungsbereichs der Stadt Bad Liebenzell, 12.10.2023.

Zwecke der Planung

Die Planung umfasst die Realisierung eines neuen Wohngebietes auf den ehemals von den Firmen „KÖMPF Onlineshops“ und „Teleflex Medical Services“ gewerblich genutzten Flächen.

Das vorliegende Konzept orientiert sich an der bestehenden Bebauung, Kubatur und Dichte entlang der Luisenstraße und Theodor-Heuss-Straße. Damit sich das neue Wohngebiet gut in den Bestand einpasst, sind daher hauptsächlich Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser geplant. Im Norden des Plangebiets sind kleinere Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

 

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Freiwillige Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet eine Informationsveranstaltung am 20.11.2023 um 19 Uhr in der Schulsporthalle in Unterhaugstett, Jahnstraße 20 statt. In diesem Rahmen stellt der Vorhabensträger sich und das Projekt vor, es können im Anschluss fragen gestellt werden.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes (Abgrenzungsplan, Begründung) öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 21.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318/319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell, 03.11.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


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Bebauungsplanverfahren „Mädle“ Begründung
Bebauungsplanverfahren „Mädle“ Geltungsbereich

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