Bebauungsplanverfahren „Kürbisäcker südlicher Teil, 2. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern und hat den Planentwurf gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 611/1 der Gemarkung Unterhaugstett

.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil zur Änderung des Bebauungsplans vom 17.04.2023 der Stadtplaner / Architekten Markus Beyer.

Zwecke der Planung

 

Aufgrund der Größe des Grundstücks Flst. Nr. 611/1 ist im Vergleich zu umliegenden Grundstücken und Bebauungen überdurchschnittlich viel Gartenfläche (= nicht überbaubare Fläche) vorhanden.

Das lt. Bebauungsplan vorgesehene Baufenster wirkt unverhältnismäßig klein. Die festgesetzte GRZ von 0,3 (Zulässigkeit der überbaubaren Grundfläche) kann mit diesem Baufenster nicht erreicht werden.

Die Schaffung von neuem Wohnraum wird in der heutigen Zeit immer problematischer, da immer mehr Wohnraum benötigt wird, dieser jedoch knapp ist. Um diese Problematik zu lösen, liegt es im öffentlichen Interesse, neuen Wohnraum zu schaffen, ohne hierfür neue Bauplätze ausweisen zu müssen. Um eine adäquate Ausnutzung verfügbarer Bauflächen zu ermöglichen sollten Brachflächen in Bebauungsplänen für heutige gängige Bauformen angepasst und der sogenannte Innenbereich verdichtet werden (Nutzung von innerörtlichen Ressourcen).

 

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung, Potenzialabschätzung Artenschutz) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 15.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318/319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 26.04.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Artenschutzgutachten Kürbisäcker
zeichnerischer Teil Kürbisäcker Süd
Textteil Kürbisäcker Süd

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