Bebauungsplanverfahren „Kürbisäcker nördlicher Teil – Luisenstraße, Änderung“, in Unterhaugstett im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 25.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben. 

Geltungsbereich der Änderung

Flst. Nr. 397, 448/4, 448/3 und 654 (Teilweise) der Gemarkung Unterhaugstett

Maßgebend ist der Abgrenzungsplans vom 14.01.2022 des Stadtbauamt Bad Liebenzell.

Zwecke der Planung 

Der Ortschaftsrat Unterhaugstett plant die Errichtung eines Spielplatzes im Bereich des „alten Sportplatzes“ in der Luisenstraße. Es handelt sich dabei um das Grundstück Flst. Nr. 397 der Gemarkung Unterhaugstett. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, des Weiteren soll im Rahmen des Verfahrens geklärt werden, welche weiteren Nutzungen auf dieser Fläche künftig entstehen sollen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach Billigung des Planentwurfs durchgeführt. Diese wird ebenfalls im Stadtboten sowie auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell bekannt gegeben. 

Diese Veröffentlichung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen über das GeoPortal des Landes und auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 03.02.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


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