Bebauungsplanverfahren „Im Blumenstiel/Kaffee Busch, 1. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 21.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB zu ändern und hat den Planentwurf (Planzeichnung, Textteil, Begründung) gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 724 und einen Teil von Flst. 723 der Gemarkung Liebenzell.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 07.2021 des Büros Schöffler.stadtplaner.architekten.

Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan „Kaffee Busch / Im Blumenstiel“ umfasst das Flst. 724 und einen Teil von Flst. 723 der Gemarkung Liebenzell. Bereits im Jahr 2017 wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, um auf dem Grundstück eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Aufgrund der stagnierenden notwendigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP), ist der Bebauungsplan „Kaffee Busch / Im Blumenstiel“ nicht rechtswirksam geworden. Das Baugesuch wurde während der Planaufstellung nach § 33 BauGB genehmigt. Aufgrund einer neuen Planung ist die Anpassung des bisherigen Bebauungsplans notwendig. Da es auf dem Grundstück somit noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, ist ein Änderungsverfahren notwendig. Hier sollte ein Verfahren nach § 13b BauGB angewendet werden, da keine Änderung des FNP erforderlich ist. Der FNP ist in Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Stadt Bad Liebenzell möchte das Bauvorhaben ermöglichen, weil sich dadurch zentrumsnaher Wohnraum schaffen lässt, ohne dafür unbebaute Flächen in Anspruch zu nehmen.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 08.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 27.09.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


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Zeichnerischer Teil Kaffee Busch/ Im Blumenstiel
Artenschutz Kaffee Busch/ Im Blumenstiel
Textteil Kaffee Busch/ Im Blumenstiel

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