Bebauungsplanverfahren „Großer Acker, 2. Änderung“, Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. Der Planentwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereiches des Änderungsverfahrens öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 180/2 der Gemarkung Möttlingen.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes vom 30.11.2023 des Ingenieurbüro Poth.

Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan „Großer Acker“ wurde 1967 rechtskräftig. Das Baugebiet wurde
erschlossen und ein reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Durch den zuletzt eingereichten Bauantrag wurde ersichtlich, dass die zeichnerischen Festsetzungen geändert werden müssen, um den zu heutiger Zeit üblichen Bauanträgen gerecht werden zu können und an die heutige Bauweise anzupassen.

Die Schaffung von neuem Wohnraum wird in der heutigen Zeit immer problematischer,
gleichzeitig wird immer mehr Wohnraum benötigt. Um diese Problematik zu lösen, liegt es im öffentlichen Interesse, neuen Wohnraum zu schaffen, ohne hierfür neue Baugebiete ausweisen zu müssen. Um eine adäquate Ausnutzung der verfügbaren Bauflächen zu ermöglichen, sollten Brachflächen in Bebauungsplangebieten für heutige Bauformen angepasst werden.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit, sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil und Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Offenlagefrist und Öffnungszeiten

Vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024, von Montag bis Freitag, vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408 318 oder -319 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen, sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2. Obergeschoss, in der Zimmern Nr. 318 und 319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung, sowie die genannten Unterlagen, stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell, unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell, 14.12.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Bebauungsplanverfahren „Großer Acker, 2. Änderung“ Begründung
Bebauungsplanverfahren „Großer Acker, 2. Änderung“ zeichnerischer Teil
Bebauungsplanverfahren „Großer Acker, 2. Änderung“ Satzung

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/