Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße, Unterer Reuchlinweg – 2. Änderung“, Bad Liebenzell im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung  der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern und hat den Planentwurf (Planzeichnung bzw. Deckblattänderung und Begründung) gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Flst. Nr. 696/6 (nordöstlicher Teilbereich) und 696/7 der Gemarkung Liebenzell

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom Juli 2021, des Vermessungsbüro Schwindt.

Zwecke der Planung

Die zusätzliche Bebauung des Grundstücks mit einem weiteren Wohnhaus dient der Nachverdichtung d.h. durch eine höhere Ausnutzung wird Bauplatzfläche in der Neuausweisung eingespart. Hinweis: Die neue bauliche Nutzungsmöglichkeit ist durch die vorhandene Infrastruktur mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand erschließbar.

Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit.

Bad Liebenzell 20.07.2021
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister


Downloads

Lageplan Bahnhofstraße, Unterer Reuchlinweg, 2. Änderung
Lageplan_Zeichnung Bahnhofstraße, Unterer Reuchlinweg, 2.Änderung
Begründung + Satzung Bahnhofstraße, Unterer Reuchlinweg, 2. Änderung

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