Bebauungsplanverfahren „Am Graben, 1. Änderung“, Möttlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern. Der Planentwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.10.2022 gebilligt.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates und die Billigung des Planentwurfes, einschließlich des Geltungsbereichs des Änderungsverfahrens im Stadtboten öffentlich bekannt gegeben.

Geltungsbereich der Änderung

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 1715/4, 1715/5, 1715/6 und einen Teil des Flurstückes Nr. 1718/1 der Gemarkung Möttlingen.

Maßgebend ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans vom 18.10.2022 des Stadtbauamtes Bad Liebenzell.

Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan ,,Am Graben“ wurde am 05.02.1999 rechtskräftig. Das Baugebiet wurde erschlossen um ein allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauNVO zu erstellen. Die in §4 Abs. 3 Ziff. 1 BauNVO vorgesehenen Ausnahmen sind allgemein zulässig. Durch den zuletzt eingereichten Bauantrag wurde ersichtlich, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen geändert werden müssen, um den zu heutiger Zeit üblichen Bauanträgen gerecht werden zu können und an die heutige Bauweise anzupassen. Zur besseren Bebaubarkeit sollen die Flurstücke 1715/6, 1715/4 und 1715/4 neu geordnet werden, dies ermöglicht unter anderem das aufgrund der Fläche die Stellplätze zu den Gebäuden auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus entstehen können. Aus diesem Grund sollen ergänzende Festsetzungen wie z.B. Anpassen des Baufeldes, Ausweisung notwendiger Garagenflächen für den Änderungsbereich neu formuliert werden. Die Schaffung von neuem Wohnraum wird in der heutigen Zeit immer problematischer, da immer mehr Wohnraum benötigt wird, dieser jedoch knapp ist. Um diese Problematik zu lösen, liegt es im öffentlichen Interesse, neuen Wohnraum zu schaffen, ohne hierfür neue Bauplätze ausweisen zu müssen. Um eine adäquate Ausnutzung verfügbarer Bauflächen zu ermöglichen sollten Brachflächen in Bebauungsplänen für heutige gängige Bauformen angepasst werden.

 Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Zeichnerischer Teil, Textteil, Begründung) werden öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 11.11.2022 bis einschließlich 11.12.2022 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315, 07052 408-318 oder 07052 408-319 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, in den Zimmern Nr. 315, 318 oder 319, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar gemacht.

Bad Liebenzell 27.10.2022
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Bebauungsplan, Am Graben 1.Änderung
Textteil, Am Graben 1.Änderung

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/