Bebauungsplan „Wohnen am Golfplatz“ im Ortsteil Monakam

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 21.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan „Wohnen am Golfplatz“ für den Ortsteil Monakam aufzustellen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnen am Golfplatz“ erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Flurstücke 335/1, 515/1, 604, 603 der Gemarkung Monakam.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Stadtplanungsbüro Schöffler i.d.F. vom 06.11.2023.

Ziel und Zwecke der Planung

Durch Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Golfplatz“ welcher sich auf die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hotel am Hährenwald“ erstreckt, soll dem immer noch starken Bedarf nach Wohnraum Rechnung getragen und die Planung an den heutigen Bedarf des Ortsteils angepasst werden. Die gescheiterte Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zeigt eindrücklich, dass für die derzeit vorgesehene und festgesetzte Hotelnutzung kein Bedarf besteht. Dies zeigt sich schon allein darin, dass der Vorhabenträger selbst eine Wohnnutzung favorisiert.

Das Plangebiet teilt sich in zwei Bereiche. Der erste Teilbereich erstreckt sich über das Gelände der ehemaligen Silberdistel; das Gebäude wurde im Rahmen der Errichtung des Ferienparks erbaut. Der Ferienpark als solcher besteht nicht mehr, die Gebäude wurden zwischenzeitlich in Wohnraum umgenutzt. Auf Grund der bestehenden Nutzung fügt sich eine Wohnnutzung sehr gut ein. Im Verlauf der Straße „Am Hährenwald“ gibt es ebenfalls bereits mehrere Mehrfamilienwohnhäuser. Der Teilbereich 2 befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Flst. 335/1 der Gemarkung Monakam). Diese Flächen sind derzeit noch nicht bebaut und werden als Grünflächen genutzt. Diese sollen auch weiterhin offengehalten werden, um das Landschaftsbild zu erhalten und die Natur zu schonen, daher soll diese im Bebauungsplan als private Grünfläche entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Sondergebiet Hotel und Sondergebiet Parken dargestellt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll aufgrund Ablaufs der Umsetzungsfrist gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 BauGB aufgehoben werden. Gleichzeitig soll ein neuer Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden.

Diese Veröffentlichung steht ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Bad Liebenzell 27.11.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


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Geltungsbereich Wohnen am Golfplatz

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