Bebauungsplan „Wasenäcker“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan „Wasenäcker“ aufzustellen und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wasenäcker“ erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Flurstück Nr. 361, 632, 633, 638, 638/1, 639, 640, 2037, 2038, 2039, 2042, 2043, 2045, 2045/3, 2045/4, 2049, 2050 und 2163 vollständig sowie teilweise auf die Flurstücke Nr. 635, 636, 637, 641, 686, 689, 691/2, 2039/1, 2041, 2048

und 2053/4 der Gemarkung Möttlingen.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Stadtplanungsbüro Schöffler i.d.F. vom 13.10.2023.

Ziel und Zwecke der Planung

Ziel ist die Schaffung eines Wohngebietes in attraktiver Stadtteillage. Angepasst an den örtlichen Bedarf sollen Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sowie ein verdichteter Innenbereich mit Mehrfamilienhäusern entstehen. Öffentliche Freiräume sind eine wichtige Ergänzung zu den privaten Bereichen und haben innerhalb der Siedlung eine identitätsstiftende Funktion.

Im Wohngebiet sind gemeinschaftlich genutzte Freiräume vor allem für jene Aktivitäten wünschenswert, die mehr Platz beanspruchen als ein privater Garten bieten kann. Gemeinschaftlich genutzt werden sollen der Quartiersspielplatz, Wohnstraßen und Wohnwege.

Nach Norden ist im Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen eine Eingrünung des Gebietes zur Landschaft vorgesehen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanentwurf (zeichnerische Teil, Textteil, Begründung), Übersichtsbegehung Artenschutz mit Plausibilitätsprüfung und Habitatpotenzialanalyse, Geruchs-Immissionsprognose sowie Verkehrsuntersuchung.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Offenlagefrist und Öffnungszeiten:

Vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-315 oder 07052 408-318 möglich.

Die interessierte Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen. Damit wird allgemein und jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigen Planung gegeben.

Während der Auslagefrist können bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2 – 4, im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318, 75378 Bad Liebenzell, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahem mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei Abwägung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter https://stadt.bad-liebenzell.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereit. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch über die Verlinkung auf dem GeoPortal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Bad Liebenzell 25.10.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


Downloads

Bebauungsplan „Wasenäcker“ Bestandsplan
Bebauungsplan „Wasenäcker“
Bebauungsplan „Wasenäcker“ Textteil
Bebauungsplan „Wasenäcker“ Artenschutz
Bebauungsplan „Wasenäcker“ Verkehrsuntersuchung
Bebauungsplan „Wasenäcker“ Geruchsgutachten

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