Aktuelle Bauleitplanung – Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan)

Für Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderungen), städtebauliche Satzungen sowie örtliche Bauvorschriften werden Verfahren durchgeführt. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesen Verfahren vor:

  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sollten sich während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2) sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen (§ 4 Abs.2 BauGB), planungsrelevante Änderungen ergeben, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Im Rahmen des Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich im Ratsinformationssystem über Sitzungstermine der zuständigen Gremien der Stadt zu informieren.

https://bad-liebenzell.ris-portal.de/

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0