Änderung des Flächennutzungsplans, Teilfortschreibung für Gewerbeflächen
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell / Unterreichenbach hat am 31.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für Bad Liebenzell / Unterreichenbach gemäß §2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern (Teilfortschreibung Gewerbe) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept „Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für Gewerbeflächen“ des Planungsbüro Gerhardt/Schöffler Stadtplaner, Karlsruhe vom Juli 2018 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Änderung / Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets Egarten II in Unterhaugstett, welches direkt an das bestehende Gewerbegebiet angrenzen soll. Im Gegenzug soll die im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche in Maisenbach/Zainen entfallen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage bei der Stadtverwaltung Bad Liebenzell
vom
08. Oktober 2018 bis einschließlich 05. November von Montag bis
Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis
Mittwochnachmittag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30
Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Die interessierte
Öffentlichkeit, hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche, wird hiermit
aufgefordert von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen.
Damit wird allgemein und für jedermann Gelegenheit zur Einsicht in die
Planungsunterlagen sowie zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten
Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können bei der
Stadtverwaltung Bad Liebenzell, Stadtbauamt, Kurhausdamm 2-4, im 2.
Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315, 75378 Bad Liebenzell,
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben
werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine
Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht.
Nicht
während der Auslegungsfrist/Anhörungsfrist abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über Bauleitpläne unberücksichtigt
bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Diese Veröffentlichung
sowie die Unterlagen zur Änderung, nebst den genannten Unterlagen stehen
ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter
Stadtverwaltung zur Einsicht bereit. Anbei der Link:
www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/aenderung-des-flaechennutzungsplans-teilfortschreibung-fuer-gewerbeflaechen.html
Bad Liebenzell, 24.09.2018
gez.
Dietmar Fischer
Bürgermeister
Downloads
Flächenrücknahme Gewerbefläche "Zaienwäldle"
Erweiterung Gewerbegebiet "Egarten" nach Osten
Änderung des Flächennutzungsplans zu Gewerbeflächen Bad Liebenzell
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: