Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Dorfgasse II, Monakam
Bebauungsplanverfahren „Unter der Dorfgasse II“, Stadtteil Monakam im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes
Unter der Dorfgasse II
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) für den Stadtteil Monakam
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich Unter der Dorfgasse II einen Bebauungsplan, samt örtlichen Bauvorschriften, aufzustellen.
Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan des Ingenieurbüros Schädel vom 19.11.2019 i.d.F. vom 11.11.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt (siehe Textende).
Der Planbereich, Gemarkung Monakam, umfasst folgende Flurstücknummern: Teilfläche 46/14, 47 und 47/1.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erschließung neuer Wohnbauflächen in Monakam
geschaffen werden.
Im Gemeindegebiet von Bad Liebenzell kann, trotz
der anlaufenden Erschließung des Baugebiets Unter der Dorfgasse I, die
anhaltende Nachfrage an Bauplätze derzeit nur unzureichend befriedigt
werden. Hinzu gestaltet sich die Entwicklung planmäßiger Baugebiete
entsprechend des Flächennutzungsplanes, aufgrund komplizierter
Eigentumsverhältnisse und stockender Grunderwerbsverhandlungen, als
schwierig. Die Stadt kann daher aktuell nur in Gebieten mit Eigentum
eine zügige Planung und Erschließung dringend benötigter Bauplätze
sicherstellen. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine weitere
Entwicklung auf den zugekauften Teilflächen am Standort Monakam/Unter
der Dorfgasse erforderlich und geboten. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
i.V.m. § 13a BauGB. Die planmäßige und erschließungstechnische
Zusammenführung der zweckmäßig getrennten Planungsabschnitte erfolgt
auch unter der Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen an die
Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich. Zur Sicherung einer
angemessenen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung
des Bebauungsplans “Unter der Dorfgasse II” erforderlich.
Die
noch unbebauten Grundstücke sind dem unbeplanten Außenbereich nach § 35
BauGB zuzuordnen. Im betreffenden Bereich steht der Regionalplan einer
Entwicklung der Fläche als Bauland nicht entgegen. Im
Flächennutzungsplan ist der Bereich nicht als geplante Siedlungsfläche
dargestellt. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet fest,
der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst.
Sonstige übergeordnete Planungen werden im Zuge des Verfahrens
berücksichtigt, sind aber zum derzeitigen Stand nicht bekannt.
Ein
entsprechendes Plankonzept wird dem Gemeinderat in einem nächsten
Schritt zur Billigung vorgelegt werden. Für das Satzungsverfahren sind
die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend anzuwenden.
Umweltprüfung
Die
Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt. Das Plangebiet wird im weiteren Verfahren auf die
mögliche Betroffenheit von Umweltbelangen überprüft. Diese werden in die
Abwägung eingestellt.
Diese Veröffentlichung sowie die genannten Unterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter www.stadtverwaltung.bad-liebenzell.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen.html zur Einsicht bereit.
Bad Liebenzell, den 06.12.2019
gez. Dietmar Fischer
Bürgermeister
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