Namensänderung

Namensänderungen werden beim Standesamt oder beim Landratsamt Calw vorgenommen. Die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt (siehe unten).

Ihre Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Frau Nothacker07052/408-113nothacker@bad-liebenzell.de

Voraussetzungen

Diese Namensänderungen kann unser Standesamt für Sie durchführen:

  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Angleichungserklärung von ausländischen Namen an das deutsche Namensrecht,  nach Einbürgerung/Statutenwechsel oder als Spätaussiedler/Vertriebene nach § 94 BVfG
  • Sortiererklärung der Reihenfolge von Vornamen
  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Namenserteilung, Namensbestimmung für Kinder nach §§ 1617 und 1618 BGB

Alle anderen Namensänderungen sind öffentlich-rechtliche Änderungen und unterliegen dem Namensänderungsgesetz. Zuständige Behörde dafür ist das Landratsamt Calw. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.


Downloads

Homepage des Landratsamtes Calw

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0