Rundfunkgebührenbefreiung (Anträge)

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. (Bei erhalt von Sozialleistungen, bei Ausbildungsförderung oder bei gesundheitlichen Einschränkungen.)

Ihr Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Service-Center07052/408-0info@bad-liebenzell.de

Weitere Informationen

Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0