Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Talwiesen, 2. Änderung“, Gemarkung Liebenzell.

Die Folgende veröffentliche Bekanntmachung hat nach den Bestimmungen des Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Inhalt:

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bebauungsplanänderung „Talwiesen, 2. Änderung“, Gemarkung Liebenzell

Der Geltungsbereich der Berichtigung ergibt sich aus den nachfolgenden Planausschnitten (Quelle: Auszüge aus den „Flächennutzungsplan 2020“ der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell – Unterreichenbach, bearbeitet und Berichtigung durch das Stadtbauamt am 18.01.2023).

Weicht ein Bebauungsplan bei der Aufstellung im beschleunigen Verfahren gem. § 13a BauGB von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) ab, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt wird; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Es handelt sich dabei um einen lediglich redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltete keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung, sie dient lediglich der Information der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 15.03.2016 gemäß § 10 BauGB die Bebauungsplanänderung „Talwiesen, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Mit Bekanntmachung am 01.04.2016 ist die Bebauungsplanänderung in Kraft getreten.

Der geltende Flächennutzungsplan weist für die Flurstück 579/5 und 579 der Gemarkung Liebenzell Sonderbaufläche Sport aus. Für einen Teilbereich der Flurstücke, im Bereich der Bebauungsplanänderung wird Sondergebiet für Lagerflächen ausgewiesen.

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein.

Bad Liebenzell, 18.01.2023
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister


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Anlage zur Berichtigung FNP

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