Öffentliche Bekanntmachung Baulandumlegung „Wasenäcker“ in der Gemarkung Möttlingen

Aufgrund der später nachfolgenden Baulandumlegung „Wasenäcker“ im Ortsteil Möttlingen wurden von Stieler + Stieler GbR -Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure- vom 13.10.2021 bis 18.11.2021 Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die Vermessung erfolgte aus rein technischen Gründen.

Betroffen sind folgende Flurstücke:

612, 616, 618/1, 618/2, 619, 620, 620/1, 622/1, 622/2, 628/1, 628/2, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 638/1, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 645/1, 652, 655, 656, 659/2, 686, 2037, 2038, 2039, 2039/1, 2042 und 2053/4.

Das Ergebnis der Vermessung ist im Fortführungsnachweis 2021/1 der Gemarkung Möttlingen dargestellt. Für diese Vermessung entstehen den Beteiligten der aufgeführten Flurstücke keine Kosten.

Rechtsgrundlage sind die §§ 1 bis 8 und 11 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 1. Juli 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2010 (GBl. S. 989) in Verbindung mit der ÖbV-Berufsordnung vom 08.06.2013 (GBl. S. 135 ff).

Der Fortführungsnachweis und die zugehörigen Vermessungsschriften können während

der Sprechzeiten beim Landratsamt Calw – Abteilung Vermessung, Vogteistraße 42-46,

75365 Calw eingesehen werden.

Weitere Auskünfte erteilen das Bauamt der Stadt Bad Liebenzell oder das

Vermessungsbüro Stieler + Stieler GbR -Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure-Birkenstr. 14/1, 75217 Birkenfeld

Tel. 07231/94750 – Fax 07231/947520 – mail@vb-stieler.de

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0