Wohnbauförderung
Gewerbliche, genossenschaftliche, kommunale oder andere Investoren und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums; das gilt auch für ambulantes betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit schweren Behinderungen,
Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum und
Begründung beziehungsweise Fortführung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigen Mietwohnungen.
Die Förderung erfolgt durch zeitlich begrenzte zinslose Darlehen sowie durch Zuschüsse.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).
Ihr Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Herr Herr | 07052/408-319 | herr@bad-liebenzell.de |
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wohnbauförderung, Wohnungsbindung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:
- Wohnungsbau – Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen
- Wohnungsbau – Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnungsbau – Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnungsbau – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
- Wohnungsbauprämie
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: