Wohnbauförderung

Gewerbliche, genossenschaftliche, kommunale oder andere Investoren und Privatpersonen können im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums; das gilt auch für ambulantes betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit schweren Behinderungen,

Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum und

Begründung beziehungsweise Fortführung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigen Mietwohnungen.

Die Förderung erfolgt durch zeitlich begrenzte zinslose Darlehen sowie durch Zuschüsse.

Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).


Ihr Ansprechpartner

StadtbauamtTelefon
E-Mail
Herr Herr07052/408-319herr@bad-liebenzell.de

Downloads

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wohnbauförderung, Wohnungsbindung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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