Wasserversorgungsbeiträge

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie nach dem Kommunalabgabengesetz einen einmaligen Beitrag an die Gemeinde entrichten. Dieser Beitrag richtet sich nach der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungssatzung. Diese finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Die Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge sind sehr komplex, nachfolgend kann daher nur eine Kurzdarstellung dieses Themas erfolgen. Für weitergehende Informationen steht Ihnen unser Bauamt, Bauverwaltung  zur Verfügung.

Im Rahmen einer Beitragsrechtlichen Auskunft erhalten Sie Informationen ob die Beiträge für das Grundstück bereits veranlagt und beglichen sind oder ob noch Nachveranlagungen möglich oder Teilbeträge zu entrichten sind.

Die Gebühren für die Auskunft berechnen  sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der derzeit gültigen Fassung.

Ihre Ansprechpartner

StadtbauamtTelefon
E-Mail
Herr Herr07052/408-319herr@bad-liebenzell.de
Herr Becht
07052/408-315becht@bad-liebenzell.de

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Angaben zum Objekt
  • Zustimmung Eigentümer

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Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
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Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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