Wasserversorgungsbeiträge
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie nach dem Kommunalabgabengesetz einen einmaligen Beitrag an die Gemeinde entrichten. Dieser Beitrag richtet sich nach der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungssatzung. Diese finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Die Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge sind sehr komplex, nachfolgend kann daher nur eine Kurzdarstellung dieses Themas erfolgen. Für weitergehende Informationen steht Ihnen unser Bauamt, Bauverwaltung zur Verfügung.
Im Rahmen einer Beitragsrechtlichen Auskunft erhalten Sie Informationen ob die Beiträge für das Grundstück bereits veranlagt und beglichen sind oder ob noch Nachveranlagungen möglich oder Teilbeträge zu entrichten sind.
Die Gebühren für die Auskunft berechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der derzeit gültigen Fassung.
Ihre Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Herr Herr | 07052/408-319 | herr@bad-liebenzell.de |
Herr Becht | 07052/408-315 | becht@bad-liebenzell.de |
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Angaben zum Objekt
- Zustimmung Eigentümer
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