Vaterschaftsanerkennung
Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beim Standesamt oder Jugendamt das Kind anerkennen. Diese Anerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Vaterschaftsanerkennung schließt das gemeinsame Sorgerecht nicht mit ein. Eine gemeinsame Sorgeerklärung ist separat beim zuständigen Jugendamt abzugeben, sofern dies gewünscht wird.
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