Rundfunkgebührenbefreiung (Anträge)

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. (Bei erhalt von Sozialleistungen, bei Ausbildungsförderung oder bei gesundheitlichen Einschränkungen.)

Ihr Ansprechpartner

HauptamtTelefon
E-Mail
Service-Center07052/408-0info@bad-liebenzell.de

Weitere Informationen

Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

Jetzt Wasserablesung online übermitteln: https://www.ablesen.de/badliebenzell/