Rundfunkgebührenbefreiung (Anträge)
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. (Bei erhalt von Sozialleistungen, bei Ausbildungsförderung oder bei gesundheitlichen Einschränkungen.)
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