Namensänderung
Namensänderungen werden beim Standesamt oder beim Landratsamt Calw vorgenommen. Die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt (siehe unten).
Ihre Ansprechpartner
Hauptamt | Telefon | |
Frau Volle | 07052/408-109 | volle@bad-liebenzell.de |
Voraussetzungen
Diese Namensänderungen kann unser Standesamt für Sie durchführen:
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Angleichungserklärung von ausländischen Namen an das deutsche Namensrecht, nach Einbürgerung/Statutenwechsel oder als Spätaussiedler/Vertriebene nach § 94 BVfG
- Sortiererklärung der Reihenfolge von Vornamen
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Namenserteilung, Namensbestimmung für Kinder nach §§ 1617 und 1618 BGB
Alle anderen Namensänderungen sind öffentlich-rechtliche Änderungen und unterliegen dem Namensänderungsgesetz. Zuständige Behörde dafür ist das Landratsamt Calw. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
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