Kenntnisgabeverfahren
Wenn Sie bauen möchten und ihr Bauvorhaben nicht Verfahrensfrei möglich ist, können Sie die Maßnahme im Kenntnisgabeverfahren durchführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 LBO vorliegen. Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass die Planunterlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist in diesem Verfahren nicht möglich. Das Bauvorhaben kann alternativ auch im vereinfachten Verfahren beantragen werden.
Ihr Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Herr Herr | 07052/408-319 | herr@bad-liebenzell.de |
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind aus der Verlinkung zu entnehmen. Die Antragsformulare können ebenfalls auf der Homepage des LRA Calw heruntergeladen werden.
Verfahrensablauf
Da die Stadt Bad Liebenzell keine eigene Baurechtsbehörde ist, sind die Vollständigen Antragsunterlagen 2-Fach über die Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde führt die Nachbarbeteiligung durch (falls diese nicht selbst von den Bauherren durchgeführt wird) und erteilt die Vollständigkeitsbescheinigung und den Grünen Punkt. Das LRA Calw als Baurechtsbehörde erhält eine Planfertigung zur Kenntnis.
Die Gebühren berechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der derzeit gültigen Fassung.
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