Führungszeugnis
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
Das einfache Führungszeugnis:
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen wegen Schuldunfähigkeit.
Das erweitere Führungszeugnis:
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein “erweitertes Führungszeugnis” vorlegen.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Erzieher oder Erzieherin
- Lehrer oder Lehrerin
- Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
- Bademeister oder Bademeisterin
- Sporttrainer oder Sporttrainerin
Im erweiterten Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.
Ihre Ansprechpartner
Hauptamt | Telefon | |
Service-Center | 07052/408-0 | info@bad-liebenzell.de |
Voraussetzungen
Sie können den Antrag stellen:
- persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro)
- über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung stellen (z.B. die
Eltern für Minderjährige). Eine andere Person können Sie nicht
bevollmächtigen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post.
Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
- zusätzlich bei Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
- neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- AusweisApp2
- gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können
Kosten
13,- € je Führungszeugnis
Service Center
Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da: