Ehefähigkeitszeugnis
Für die Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Die Ausstellung ist beim Standesamt des Wohnsitzes oder letzten Wohnsitzes in Deutschland zu beantragen.
Ihr Ansprechpartner
Hauptamt | Telefon | |
Frau Volle | 07052/408-109 | volle@bad-liebenzell.de |
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, für diejenigen, die nicht im Ort der Anmeldung wohnen
- Personalausweise / Reisepässe
Diese Angaben gelten für zwei ledige Personen, die in Deutschland geboren wurden und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Bei anderem Personenstand oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind die Urkunden und Unterlagen stets beim Standesamt der Anmeldung vorab zu erfragen.
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