Denkmalschutz
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale erfasst das Landesamt für Denkmalpflege in einer Denkmalliste. Diese kann bei der Gemeinde eingesehen werden.
Bei Baumaßnahmen an einem Denkmalgeschützen Gebäude bzw. im Umgebungsbereich Denkmalgeschützter Gebäude ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Beurteilung ist das LRA Calw Abt. Bauordnung als untere Denkmalbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe
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- Nachweis des Berechtigten Interesses
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