Bebauungspläne
Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften für die städtebauliche Ordnung, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise (z.B. Dachform), Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen.
Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben nach der Landesbauordnung.
Ihre Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Herr Herr | 07052/408-319 | herr@bad-liebenzell.de |
Frau Zimmermann | 07052/408-318 | zimmermann@bad-liebenzell.de |
Verfahrensablauf
Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Für Anfragen/Rückfragen sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück verfügbar sein, z.B. Gemarkung, Flurstücknummer.
Informationen zu laufenden Bebaungsplanverfahren der Stadt Bad Liebenzell können Sie dem link entnehmen
Weitere Informationen
laufende Verfahren
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