Baulandumlegung
Die Umlegung ist ein nach dem Baugesetzbuch geregeltes Bodenordnungsverfahren zur Schaffung oder Neuordnung von Bauland. Ziel und Zweck der Umlegung ist im Wesentlichen die Vorbereitung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung. Die Grundstücke werden nach Lage, Form und Größe so neu geordnet, dass sie entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zweckmäßig bebaut werden können. Des Weiteren werden die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen und die sonstigen Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen z.B. für Kinderspielplätze bereitgestellt. Am Umlegungsverfahren beteiligt sind u.a. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke..
Ihre Ansprechpartner
Stadtbauamt | Telefon | |
Frau Zimmermann | 07052/408-318 | zimmermann@bad-liebenzell.de |
Herr Becht | 07052/408-315 | becht@bad-liebenzell.de |
Verfahrensablauf
Siehe gesetzliche Vorschriften nach dem Baugesetzbuch Vierter Teil §§ 45 – 79)
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