An-, Ab-, Ummeldung

Eine An- oder Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen persönlich beim Bürgeramt vorzunehmen. Bei Familien ist es ausreichend, wenn ein Elternteil erscheint, bzw. bei Ehepaaren ein Ehegatte. Volljährige Kinder müssen sich selbst ummelden. Einer Abmeldung bedarf es nur noch dann, wenn Sie ins Ausland verziehen. Sollten Sie einen Nebenwohnsitz haben und wollen diesen aufgeben, ist ebenfalls eine Abmeldung notwendig. Diese ist am Hauptwohnsitz vorzunehmen.


Ihre Ansprechpartner

Hauptamt
Service-Center07052/408-0

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Anmeldung: Wohnungsgeberbestätigung

Downloads

Wohnungsgeberbestätigung

Service Center

Die Stadtverwaltung Bad Liebenzell ist auch persönlich für Sie da:

07052/408-0

Einfache Erfassung der Zählerstände Ihrer Verbrauchszähler über das Internet

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrter Bürger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie können während der Ableseperiode (Ab 15.09.2023) Ihre Zählerstände online an uns übermitteln. Bitte geben Sie zur Identifizierung zunächst Ihre Benutzerkennung bestehend aus Buchungszeichen und Passwort in den dafür vorgesehenen Feldern ein und drücken Sie dann den Schalter "Login". Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung übertragen.

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